Hauptzollamt Düsseldorf

Hauptzollamt Düsseldorf: Elektroschocker als Urlaubsgeschenk – Zoll beschlagnahmt verbotene Waffe

Ein ungewöhnliches Urlaubsmitbringsel fanden die Zöllnerinnen und Zöllner am Düsseldorfer Flughafen im Gepäck einer Familie. Die Reisenden, zwei Erwachsene und drei Kinder, reisten am 05.08.2026 aus Istanbul (Türkei) nach Deutschland ein, von wo sie ihren Weg zu ihrem Wohnsitz in die Niederlande fortsetzen wollten. Als sie den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierten, wurden sie von den Zollbeamten angesprochen und zur Kontrolle ihres Reisegepäcks gebeten.

Dabei fanden sie im Gepäck der 47-jährigen Mutter der Familie eine Taschenlampe, die jedoch ebenfalls als Elektroschocker genutzt werden konnte und somit eine verbotene Waffe darstellte. Auf die Nachfrage, weshalb die Niederländerin eine solche Waffe mitführe antwortete sie, dass ihre 15-jährige Tochter diese hätte haben wollen und der Elektroschocker deshalb für sie gekauft worden sei. Auf der Verpackung fand sich ein Warnhinweis der “Warning: Keep away from the reach of children” übersetzt “Warnung: Aus der Reichweite von Kindern fernhalten” lautete. Diese Warnung beherzigte die Reisende offenbar nicht.

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Die Zollbeamten leiteten daraufhin wegen des Verdachts des versuchten Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren gegen die Niederländerin ein. Der Elektroschocker wurde sichergestellt und nach Zahlung einer Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Kosten, konnte die Familie ihren Heimweg fortsetzen. Die Waffe hingegen verbleibt beim Zoll und wird nach Beendigung des Verfahrens vernichtet.

Titelbild: Zoll

Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf