Ab Mi, 4 Nov 2020: Maskenpflicht im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet
Ab Mi, 4 Nov 2020: Wie wir schon berichteten, ist die 7-Tages-Inzidenz in Düsseldorf über den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner gestiegen (Aktuell: 204,7). Aus diesem Grund hat die Stadt Düsseldorf nun per Allgemeinverfügung den Bürgern eine Maskenpflicht verordnet, die nahezu für das gesamte Stadtgebiet gilt. Ausgenommen davon sind lediglich nicht bebaute Gegenden wie Grünlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für alle Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen.
Die Verfügung im Wortlaut: “Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen.”
Ausgenommen sind ab 4 Nov 2020:
- Wälder,
- Parkanlagen wie Hofgarten, Schlosspark Benrath, Nord- und Südpark,
- Grünzüge wie der Grünweg Brückerbach, der in Garath NW oder der in Unterrath,
- Grünanlagen wie Albertussee, Mahnmalachse oder Werstener Deckel,
- Städtische Kleingartenanlagen,
- Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen,
- sonstige Flächen außerhalb des Bebauungszusammenhangs wie etwa die Rheinwiesen jeweils unterhalb der Deichkrone
Die vorgenannte Allgemeinverfügung kann man hier in voller Länge als .pdf nachlesen bzw. downloaden.
Die vor wenigen Tagen installierten Schilder, die auf die Maskenpflicht in stark frequentierten Teilen des Stadtgebietes hinweisen, bleiben zur Erinnerung dort, die Zusatzschilder mit einer zeitliche Begrenzung werden kurzfristig demontiert.
Quelle: Mitteilung der Stadt Düsseldorf