This Day in History: 1516-04-23

Mit einem Erlass bewirkte Herzog Wilhelm IV., dass das Reinheitsgebot für Bier in ganz Bayern zu gelten habe. Das Reinheitsgebot legte fest, aus welchen Bestandteilen Bier gebraut werden darf, nämlich aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser.

Schon Wilhelms Vater, Albrecht IV. von Bayern, hatte 1487 dafür gesorgt, dass die Münchner Bierbrauer eine verbindliche und einheitliche Brauordnung einhalten mussten. Die Verwendung anderer Stoffe wurde fortan verboten und Zuwiderhandlungen wurden bestraft. Seitdem ist Bayern für seine Biere weltberühmt. Erst in der “Weimarer Republik” zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Reinheitsgebot auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet. Es gilt als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt.