Der Tag in Düsseldorf und NRW – Dienstag, 1 Dez 2020
Dienstag, 1 Dez 2020: Aktuelle Coronazahlen für NRW und Düsseldorf +++ Verschärfte Coronaregeln in NRW und Düsseldorf seit Dienstag, den 1 Dez 2020 +++ Allgemeinverfügung zum Tragen von Masken in bestimmten Düsseldorfer Stadtgebieten bis Heiligabend verlängert +++
Corona in Düsseldorf (in Klammern Differenz zum Vortag)
Aktuell mit Stand von Dienstag, 1 Dez 2020, 0 Uhr, wurden seit dem 3. März 2020 insgesamt 10.296 (+49) Düsseldorfer Bürger mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert, von denen 9.486 (+29) Personen wieder genesen sind. Es gibt derzeit 715 (+20) aktive Infektionen. 181 (-3) Erkrankte werden in Krankenhäusern behandelt, davon 45 (+0) auf Intensivstationen. 95 (+0) Menschen sind an den Folgen der Infektion verstorben. 3.122 (+46) Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Die 7-Tages-Inzidenz, die am 12 Okt 2020 die Stufe-2-Marke von 50 überschritten, am 23 Okt über die Marke von 100 gestiegen war und am 30 Okt 2020 die nächste Marke von 200 überschritten hatten, liegt jetzt bei 116,1 (+0,8). Der bisherige Höchststand war in Düsseldorf am 31 Okt 2020 erreicht worden und lag bei 225,4.
Corona in NRW (in Klammern Differenz zum Vortag)
Mit Stand von Dienstag, 1 Dez 2020, 0 Uhr wurden in NRW seit Beginn der Pandemie 263.707 (+3.070) Personen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 3.515 (+80) sind bisher an der Erkrankung verstorben. Die Zahl der Genesenen wird auf 194.500 (+4.900) Personen geschätzt. Etwa ~65.600 (-2.000) Personen gelten aktuell als infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 142,8 (-4,7).
Die Zahlen in Tabellenform (NRW, Düsseldorf, Kreis Heinsberg und Stadt Wassenberg) finden Sie hier.
Verschärfte Coronaregeln in NRW und Düsseldorf seit Dienstag, den 1 Dez 2020
Seit dem heutigen Dienstag, den 1 Dez 2020 und bis zum 20 Dez 2020 gelten verschärfte Coronaregeln in NRW und somit auch in Düsseldorf. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten mit einer Obergrenze von maximal 5 Personen treffen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Für Treffen innerhalb Wohnungen oder Häuser gilt das als Empfehlung.
Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Masken müssen nun auch vor den Geschäften und auf den zugehörigen Parkplätzen getragen werden. Für größere Geschäfte gibt es verschärfte Zugangsbeschränkungen. Die Anzahl von gleichzeitig in Handelseinrichtungen anwesenden Kundinnen und Kunden darf jeweils einen Kunden pro angefangene zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss auch am Arbeitsplatz Maske getragen werden.
Über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel gelten höchstwahrscheinlich gelockerte Bedingungen.
Die Coronaschutzverordnung mit Stand 30.11.2020 kann man hier als .pdf downloaden.
Allgemeinverfügung zum Tragen von Masken in bestimmten Stadtgebieten bis Heiligabend verlängert
Die städtische Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken in bestimmten Teilen des Stadtgebietes ist über den 30. November hinaus verlängert worden und gilt nun bis Donnerstag, den 24. Dezember 2020. Betroffen sind Bereiche am Hauptbahnhof (Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz) zwischen 6 und 22 Uhr, sowie auf der Schadowstraße, der Königsallee und in der Altstadt, jeweils von 10 bis 19 Uhr.
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Quelle: Stadt Düsseldorf, Presseamt | Land NRW |