Neue Masken-Allgemeinverfügung für Düsseldorf – Dienstag, 10 Nov 2020
Dienstag, 10 Nov 2020: Aktuelle Coronazahlen für NRW und Düsseldorf – 7-Tages-Inzidenz in Düsseldorf steigt wieder leicht +++ Neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Düsseldorf (Gebietspläne im Artikel) +++
Corona in Düsseldorf (in Klammern Differenz zum Vortag)
Aktuell mit Stand von Dienstag, 10 Nov 2020, 0 Uhr, wurden seit dem 3. März 2020 insgesamt 7.593 (+112) Düsseldorfer Bürger mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert, von denen 6.407 (+85) Personen wieder genesen sind. Es gibt derzeit 1.119 (+25) aktive Infektionen. 177 (+18) Erkrankte werden in Krankenhäusern behandelt, davon 41 (+/-0) auf Intensivstationen. 67 (+2) Menschen sind an den Folgen der Infektion verstorben. 5.206 (+115) Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Die 7-Tages-Inzidenz, die am 12 Okt 2020 die Stufe-2-Marke von 50 überschritten und am 23 Okt sogar über die Marke von 100 gestiegen war und am 30 Okt 2020 die nächste Marke von 200 überschritten hatten, ist leicht gestiegen und liegt jetzt bei 168,0 (+4,4).
Corona in NRW (in Klammern Differenz zum Vortag)
Mit Stand von Dienstag, 10 Nov 2020, 0 Uhr wurden in NRW seit Beginn der Pandemie 175.948 (+4.320) Personen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 2.395 (+40) sind bisher an der Erkrankung verstorben. Die Zahl der Genesenen wird auf 111.400 (+3.000) Personen geschätzt. Etwa 62.200 (+1.400) Personen gelten aktuell als infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 168,5 (+2,5).
Die Zahlen in Tabellenform (NRW, Düsseldorf, Kreis Heinsberg und Stadt Wassenberg) finden Sie hier.
Neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Dienstag, den 10. November, eine aktualisierte Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken im Stadtgebiet ausgegeben, die sowohl dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom Montag, 9. November, als auch dem weiterhin hohen Infektionsgeschehen Rechnung trägt. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht ab Mittwoch, 11. November, in den folgenden Teilen der Stadt:
Das Verwaltungsgericht hatte am Montag, den 9 Nov den Eilantrag eines Bürgers gegen die allgemeine Maskenpflicht geprüft und ihm recht gegeben. Bedenken bestanden für das Gericht zum einen darin, dass die Orte und die Ausnahmen zu allgemein gehalten waren und an der Rechtmäßigkeit der Abstandsregelung von fünf Metern, da diese deutlich über die Vorgaben in Paragraf 2 der aktuellen Coronaschutzverordnung hinaus gingen (Mindestabstand von 1,5 Metern). Für das Gericht seie nicht ersichtlich, auf welchen Erkenntnissen die weitergehende Regelung beruhe.
Eine Zusammenstellung der Stadt zu besonders häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Allgemeinverfügung und zur Alltagsmaskenpflicht findet man online unter: www.duesseldorf.de/masketragen.
Quelle: Stadt Düsseldorf, Presseamt | Land NRW |