This Day in History: 2021-11-24

In NRW tritt eine neue Coronaschutzverordnung mit 2G, 2G plus und 3G in Kraft. Nicht geimpfte Arbeitnehmer in NRW müssen sich täglich testen lassen.

– 2G-Regel: Ab Mittwoch im gesamten Freizeitbereich, z.B. Weihnachtsmärkte, Trödel, etc.).
– 2Gplus-Regel: Gilt dort, wo sich Menschen enger begegnen (Bars, Diskotheken, Tanz- oder Karnevalsveranstaltungen)
– 3G-Regel: Hochschulen, Universitäten, bei Beerdigungen, standesamtliche Trauungen und für politische Gremien, für nicht touristische Übernachtungen, beim Friseur und kosmetischen Behandlungen.

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Nicht geimpfte Arbeitnehmer in NRW müssen sich ab Mittwoch täglich testen lassen. Der Arbeitgeber muss die Tests vor Arbeitsantritt kontrollieren. Zudem haben die Arbeitgeber das Recht, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfahren.
Das gesellschaftliche Leben von Ungeimpften in NRW beschränkt sich ab Mittwoch auf 3G-Angebote und das Einkaufen sowie die Arbeit (3G).