This Day in History: 2022-05-20

9-Euro-Ticket

Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag beschlossenen Finanzierungsgesetz für die Sonderaktion “9-Euro-Ticket” zu, die nun ab dem 1. Juni für drei Monate starten wird. Mit dem 9-Euro-Ticket fährt man vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 besonders günstig Bus und Bahn: Für monatlich nur 9 Euro ist man im gesamten Nahverkehr in NRW und in ganz Deutschland mobil.

Es handelt sich hierbei um eine einmalige Sondermaßnahme der Bundesregierung. Das Nahverkehrsticket soll die Bürger bei den gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreisen finanziell entlasten.

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Info Rheinbahn

  • Das 9-Euro-Ticket wird vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 angeboten.
  • Es handelt sich um eine Monatskarte, die jeweils bis zum Monatsende gültig ist – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie das Ticket kaufen.
  • Für jeden Monat im Aktionszeitraum (Juni, Juli und August) muss ein neues Ticket für je 9 Euro gekauft werden. Für die kompletten drei Monate liegen die Kosten also bei 27 Euro.
  • Mit dem 9-Euro-Ticket können Sie rund um die Uhr den gesamten Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen: Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse. Der Fernverkehr (z.B. ICE, IC, EC) und private Anbieter wie z.B. FlixTrain sind von der Aktion ausgeschlossen.
  • Das 9-Euro-Ticket wird digital über die Rheinbahn App und redy sowie im OnlineShop erhältlich sein. Außerdem können Sie dies in unseren KundenCentern sowie bei unseren VertriebsPartnern und an den Fahrkartenautomaten erwerben. Der Vorverkauf startet am 23. Mai 2022.

Abonnenten

  • Die Kosten für die bestehenden Abos werden im Juni, Juli und August auf 9 Euro pro Monat reduziert. Die Anpassung wird automatisch durch uns vorgenommen.
  • Sie können Ihr Abo im Aktionszeitraum in ganz Deutschland im Nahverkehr nutzen. Zeitliche Einschränkungen wie z.B. beim Ticket mit Gültigkeitsbeginn ab 9 Uhr entfallen.
  • Bitte beachten Sie, dass individuelle Zusatznutzen Ihres Abos wie Mitnahmeregelungen oder Nutzung der 1. Klasse nur im jeweiligen Geltungsbereich bzw. der von Ihnen gewählten Preisstufe gelten. Darüber hinaus zählt Ihr Abo als persönlicher Fahrschein für die 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen.

Titelbild: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Quelle: Rheinbahn