Französische Besatzung: Erschwerung des Warenverkehrs an der Zollgrenze

1921CategoriesDüsseldorf

Französische Besatzung: Erschwerung des Warenverkehrs an der Zollgrenze. Der Warenverkehr beim Ein- und Ausgang durch die Zollzone im Bereich des Brückenkopfs Düsseldorf wird auf dem gesamten Straßenbahnverkehrsnetz zwischen 7 Uhr abends und 7 Uhr morgens verboten.