Düsseldorf

In 13 Stadtteilzentren Düsseldorfs gilt ab Samstag Maskenpflicht

Bedingt durch den starken Anstieg der Coronainfektionen in der Stadt, die die 7-Tages-Inzidenz auf 67,5 (Stand 16.10.2020) ansteigen ließ, gelten in Düsseldorf ab Samstag, den 17 Okt 2020 erweiterte Coronamaßnahmen wie eine Maskenpflicht in dreizehn stark frequentierten Stadtteilzentren, eine stadtweite Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 bis 6 Uhr. Ab Montag, den 19 Okt dürfen nur noch zehn Personen bei privaten Feiern anwesend sein. Für Veranstaltungen liegt die Grenze bei 100 Personen, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Veranstaltung im Innenraum oder unter freiem Himmel stattfindet.

Durch die von der Landesregierung festgelegte Sperrstunde und das Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens sind sämtliche gastronomische Betriebe gezwungen, in dieser Zeit zu schließen. Darüber hinaus dürfen sowohl gastronomische Betriebe, als auch Tankstellen, Kioske und Trinkhallen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen.

Es gibt auch Änderungen bezüglich der Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bisher bestand eine Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung auf Märkten (Wochenmärkte, Trödelmärkte, Flohmärkte etc.) zu tragen. Daran ändert sich nichts. Es bestand eine Empfehlung, in dreizehn Bereichen der Landeshauptstadt Düsseldorf rund um Altstadt und Hauptbahnhof sowie stark frequentierten Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath, eine Mund-Nase-Bedeckung auch im Freien zu tragen. Diese Empfehlung wurde nun von der Landesregierung in eine Pflicht für Gebiete, in denen der notwendige Abstand nicht einzuhalten ist, umgewandelt.

Die Gebiete im Überblick:

  1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
  2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
  3. Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
  4. Düsseltal: Rethelstraße
  5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
  6. Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee
  7. Stadtmitte: Gesamter Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden
  8. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof
  9. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
  10. Oberbilk: Kölner Straße
  11. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
  12. Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
  13. Garath: Stadtteilzentrum

Quelle: Stadt Düsseldorf