Covid-19 NRW

Maskenpflicht in NRW beim Einkauf und im ÖPNV ab 27 April 2020

Wie die Landesregierung NRW am Mittwoch mitteilte, führt Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht ein. Ab Montag, den 27 April 2020 ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen (ÖPNV) verpflichtend. Neben NRW führen auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland eine Maskenpflicht ein. Zugelassen sind auch sogenannte Alltagsmasken oder Schals.

15 von 16 Bundesländern führen die Maskenpflicht ein oder haben dies schon getan. Die ersten Bundesländer waren Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Seit Dienstag sind Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt dabei. Am Mittwoch beschlossen Niedersachsen sowie Brandenburg eigene Regelungen, nun kamen auch Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Rheinland-Pfalz hinzu.

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Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen.

Info: Eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist ein geschneidertes Stück Stoff, das über Nase und Mund getragen wird und die Atemluft filtern soll. Meistens bestehen sie aus Baumwollmaterialien, der in Falten gelegt vernäht oder an die Gesichtsform angepasst geschneidert ist. Sie wird mit Gummibändern an den Ohren oder mit Haltebändern an Hinterkopf und Nacken fixiert. Ist ein Metalldraht in den Stoff über der Nase eingearbeitet, kann die Maske enger an die Nase angepasst und somit enger ans Gesicht fixiert werden.

Quelle & Titelbild: Landesregierung NRW