3G-Regel
Die 3G-Regel war eine zentrale Maßnahme zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Deutschland und steht für: Geimpft, Genesen oder Getestet.
Bedeutung der 3G-Regel
Die Regel besagte, dass Personen nur dann Zutritt zu bestimmten öffentlichen Bereichen, Veranstaltungen oder Einrichtungen erhielten, wenn sie einen der folgenden drei Nachweise erbringen konnten:
- Geimpft: Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung.
- Genesen: Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion (innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens).
- Getestet: Nachweis eines aktuellen negativen Testergebnisses (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test).
Anwendungsbereiche
Die 3G-Regel wurde in verschiedenen Bereichen angewendet, darunter:
- Zugang zu Restaurants, Kinos, Fitnessstudios und Schwimmbädern.
- Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
- Nutzung des öffentlichen Personenfern- und Nahverkehrs.
