Lockdown ab 16 Dez 2020 – Coronazahlen Düsseldorf und NRW – Sonntag, 13 Dez 2020
Sonntag, 13 Dez 2020: Aktuelle Coronazahlen für NRW und Düsseldorf – Steigende 7-Tages-Inzidenz in Düsseldorf +++ Bund-Länder-Beschluss: Kompletter Lockdown ab Mi, den 16 Dez 2020 bis 10 Jan 2021 beschlossen – Die Regelungen +++ Erinnerung: Geschwindigkeitskontrollen des Ordnungsamtes in der kommenden Woche (14 Dez bis 20 Dez) +++
Corona in Düsseldorf (in Klammern Differenz zum Vortag)
Aktuell mit Stand von Sonntag, 13 Dez 2020, 0 Uhr, wurden seit dem 3. März 2020 insgesamt 11.566 (+90) Düsseldorfer Bürger mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert, von denen 10.660 (+120) Personen wieder genesen sind. Es gibt derzeit 798 (-30) aktive Infektionen. 158 (-14) Erkrankte werden in Krankenhäusern behandelt, davon 36 (-4) auf Intensivstationen. 108 (+/-0) Menschen sind an den Folgen der Infektion verstorben. 3.056 (-114) Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Die 7-Tages-Inzidenz, die am 12 Okt 2020 die Stufe-2-Marke von 50 überschritten, am 23 Okt über die Marke von 100 gestiegen war und am 30 Okt 2020 die nächste Marke von 200 überschritten hatten, steigt leider wieder deutlich über die Marke von 100 und liegt jetzt bei 118,4 (+3,9). Der bisherige Höchststand war in Düsseldorf am 31 Okt 2020 erreicht worden und lag bei 225,4.
Corona in NRW (in Klammern Differenz zum Vortag)
Mit Stand von Sonntag, 13 Dez 2020, 0 Uhr wurden in NRW seit Beginn der Pandemie 314.936 (+4.002) Personen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 4.455 (+33) sind bisher an der Erkrankung verstorben. Die Zahl der Genesenen wird auf 242.700 (+2.200) Personen geschätzt. Etwa 67.700 (+1.700) Personen gelten aktuell als infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 162,3 (+3,4).
Die Zahlen in Tabellenform (NRW, Düsseldorf, Kreis Heinsberg und Stadt Wassenberg) finden Sie hier.
Harter Lockdown deutschlandweit
Angesichts neuer Höchststände sowohl bei den Corona-Infektionszahlen als auch den Coronatoten wurde vom Bund und den Ländern ein kompletter Lockdown ab Mittwoch, den 16 Dez 2020 und bis vorläufig dem 10 Jan 2021 beschlossen. Dieser Lockdown hat folgende Regelungen:
Schule, Kita, Arbeit
Schulen werden vom 16. Dezember bis 10. Januar grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen angeboten werden. Kindertagesstätten werden im gleichen Zeitraum geschlossen. Auch hier ist eine Notfallbetreuung vorgesehen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
Arbeitgeber werden gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, ob Betriebe durch Betriebsferien oder Home-Office-Lösungen geschlossen werden können.
Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen
Der Einzelhandel wird zwischen dem 16 Dez und dem 10 Jan 2021 geschlossen. Ausnahmen sind unter anderem: Lebensmittelhandel Einzelhandel, Wochenmärkte, Direktvermarkter), Getränkemärkte, Babyfachmärkte, Drogerien, Apotheken, Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten, Poststellen, Banken, Sparkassen, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelverkauf, Weihnachtsbaumverkauf, Abhol- und Lieferdienste, Tankstellen, Reinigungen und Waschsalons, Großmärkte …
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Das sind beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagesalons, etc.. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt.
Im gastronomischen Bereich sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause weiterhin erlaubt. Zwischen dem 16 Dez und dem 10 Januar 2021 ist der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum untersagt.
Weihnachten und Jahreswechsel
Private Zusammenkünfte sind bis zum 10 Jan 2021 auf 5 Personen aus dem eigenen und einem zweiten Haushalt beschränkt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter diese Regelung.
Für die Weihnachtsfeiertage (24.-26. Dez.) gilt, dass man sich im engsten Familienkreis mit vier, über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zzgl. Kinder bis 14 Jahre) treffen darf, auch wenn das mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
Gottesdienste sind zulässig, sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet werden kann. Es gilt die Maskenpflicht am Platz. Gesang der Gemeinde ist untersagt.
An Silvester gilt bundesweit an Ansammlungs- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist untersagt. Vom Zünden von Silvesterraketen und Pyrotechnik wird dringend abgeraten.
Erinnerung: Geschwindigkeitskontrollen des Ordnungsamtes in der kommenden Woche (14. Dez bis 20. Dez 2020)
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf führt an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durch. Eine Auswahl der Kontrollpunkte wird wöchentlich veröffentlicht; allerdings sind auch an anderen Stellen im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen möglich. Nachfolgend die angekündigten Kontrollpunkte für die kommende Woche:
- Montag, 14. Dezember: Angermunder Straße, Dillenburger Weg, Grunerstraße, Hallesche Straße, Hasselsstraße, Marc-Chagall-Straße
- Dienstag, 15. Dezember: Erkrather Straße, Grunerstraße, Hügelstraße, Lohauser Dorfstraße, Sandträgerweg, Werstener Friedhofstraße
- Mittwoch, 16. Dezember: Grunerstraße, Lenaustraße, Lindemannstraße, Offenbacher Weg, Prinz-Georg-Straße, Staufenplatz
- Donnerstag, 17. Dezember: Aderkirchweg, Am Trippelsberg, Fleher Straße, Grunerstraße, Königsberger Straße, Mettmanner Straße
- Freitag, 18. Dezember: Benrather Schloßufer, Fährstraße, Grunerstraße, Im Grund, Niederkasseler Straße, Yorckstraße
- Samstag, 19. Dezember: Grunerstraße
- Sonntag, 20. Dezember: Grunerstraße
Titelbild: Screenshot Angela Merkel bei der Bund/Länder-Pressekonferenz
Quelle(n): Stadt Düsseldorf, Presseamt | Polizei Düsseldorf | Land NRW |