Der Tag in Düsseldorf und NRW – Freitag, 13 Nov 2020
Freitag, 13 Nov 2020: Aktuelle Coronazahlen für NRW und Düsseldorf +++ Größere Demonstration der Initiative Querdenker mit angemeldeten 5.000 Teilnehmern am Sonntag, den 15 November 2020 – Befolgen von Infektionsschutzmaßnahmen unerlässlich +++
Corona in Düsseldorf (in Klammern Differenz zum Vortag)
Aktuell mit Stand von Freitag, 13 Nov 2020, 0 Uhr, wurden seit dem 3. März 2020 insgesamt 8.079 (+170) Düsseldorfer Bürger mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert, von denen 6.842 (+146) Personen wieder genesen sind. Es gibt derzeit 1.163 (+20) aktive Infektionen. 172 (-13) Erkrankte werden in Krankenhäusern behandelt, davon 31 (-7) auf Intensivstationen. 74 (+4) Menschen sind an den Folgen der Infektion verstorben. 4.691 (-179) Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Die 7-Tages-Inzidenz, die am 12 Okt 2020 die Stufe-2-Marke von 50 überschritten und am 23 Okt sogar über die Marke von 100 gestiegen war und am 30 Okt 2020 die nächste Marke von 200 überschritten hatten, ist leicht gesunken und liegt jetzt bei 164,3 (-0,6).
Die aktuellen Zahlen zur Ausbreitung der Pandemie in Düsseldorf findet man auch als Grafiken auf den Seiten der Stadt Düsseldorf, Übersichten der aktuellen Fallzahlen in Altenheimen, Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Düsseldorf sind in Tabellenform hier verfügbar.
Corona in NRW (in Klammern Differenz zum Vortag)
Mit Stand von Freitag, 13 Nov 2020, 0 Uhr wurden in NRW seit Beginn der Pandemie 191.007 (+5.872) Personen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 2.581 (+64) sind bisher an der Erkrankung verstorben. Die Zahl der Genesenen wird auf 122.700 (+3.800) Personen geschätzt. Etwa 65.700 (+1.900) Personen gelten aktuell als infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 164,9 (+0,1).
Die Zahlen in Tabellenform (NRW, Düsseldorf, Kreis Heinsberg und Stadt Wassenberg) finden Sie hier.
Größere Demonstration der Initiative Querdenker am Sonntag, den 15 Novemer 2020
Die Initiative “Querdenken” hat eine größere demonstrative Aktion (“KinderLächeln ohne Angst – Festlicher Lichterzug für Grundgesetz & Menschenwürde unschuldiger Kinder”) im Innenstadtbereich mit 5.000 Teilnehmern angemeldet. Nun finden intensive Abstimmungen und Vorbereitungen zwischen der Stadt und dem Polizeipräsidium Düsseldorf statt, um den Einsatz am kommenden Sonntag, den 15. November 2020 vorzubereiten.
Angesichts der hohen Inzidenz- und Infektionszahlen im Düsseldorfer Stadtgebiet hat die Stadt Düsseldorf eine Einzelverfügung erlassen, die die angemeldete Versammlung als Aufzug untersagt. Stattdessen soll die Veranstaltung als Standkundgebung auf dem Gelände der Rheinkirmes (Rheinufer Oberkassel) stattfinden. Verkehrsteilnehmer müssen während der An- und Abreisephase der Versammlungsteilnehmer mit temporären Verkehrsbeeinträchtigungen rund um das Kundgebungsgelände rechnen.
Stadt und Polizei Düsseldorf messen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung eine große Bedeutung zu. Daher wurde der Veranstalter verpflichtet, alle Teilnehmer unmittelbar vor Beginn der Auftaktkundgebung mittels Lautsprecherdurchsage auf die Verpflichtung zur Einhaltung des nach der Coronaschutzverordnung NRW vom 30. Oktober 2020 in der aktuell geltenden Fassung vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zum Tragen einer Alltagsmaske hinzuweisen. Zudem musste er sich verpflichten, dieser Verpflichtung für die gesamte Dauer der Versammlung nachzukommen, um sich und andere damit zu schützen. Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt werden dies konsequent überwachen. Die Düsseldorfer Polizei hat für Rückfragen von Bürgern ein Bürgertelefon unter 0800 – 900 9000 ab Sonntag, 12:30 Uhr, geschaltet.
Wie die Stadt Düsseldorf in ihrer Pressemitteilung schreibt, seie es “aufgrund der hohen Inzidenz- und Infektionszahlen im Düsseldorfer Stadtgebiet für eine im ‘Lockdown light’ befindliche Gesellschaft nur schwer nachvollziehbar, dass zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems ein völliges Verbot der traditionellen Martinszüge angeordnet ist, während ein ‘festlicher Lichterzug’ im Rahmen einer Versammlung nach Versammlungsrecht durchgeführt werden könne, obwohl die Gesundheitsgefährdung jeweils die gleiche sei”.
Titelbild: Oberkasseler Rheinufer (Pixabay)
Quelle: Stadt Düsseldorf, Presseamt | Land NRW | Polizei Düsseldorf