Die Familie Straten vom Stratenhof bei Hubbelrath im 17. Jahrhundert
Schon im Spätmittelalter gab es an der alten Heerstraße, die durch das Niederbergische von Westen nach Osten führte – heute “Bergische Landstraße” genannt -, in der Nähe von Hubbelrath drei größere Höfe, deren Besitzer bzw. Bewirtschafter (Belehnte oder Pächter) den Zweitnamen “zur Straten” hatten, so dass es Schwierigkeiten bereitet, von den urkundlichen Erwähnungen her, die gar nicht so selten sind, zu bestimmen, auf welchem der drei Höfe der erwähnte “ther Straten” ansässig gewesen ist.
I. Einführung:
Doch setzten sich bereits vor 1600 für die beiden südlich der Bergischen Landstraße gelegenen Höfe neue Namen durch, die von den wohl im 16. Jahrhundert dort ansässigen Pächterfamilien herrühren. Das in Richtung Düsseldorf liegende Gut heißt “Koppelshof”, das nicht allzu weit entfernte östlich angrenzende größere landwirtschaftliche Anwesen ist der “Nothenhof”.
Den alten Namen behält bis heute der sich einige 100 Meter nördlich auf der anderen Seite der Bergischen Landstraße befindende Stratenhof, bei dem sich neuerdings eine moderne Wohnsiedlung gebildet hat. Wer diesen Hof bewirtschaftet hat, heißt im 17. Jahrhundert “ther (oder zur) Straten (Straßen)”. Familienangehörige, die von dort fortgezogen sind, werden “von der Straten” genannt, sofern sie nicht nach Einheirat auf einen anderen Hof einen neuen Zweitnamen angenommen oder zudiktiert bekommen haben. Sobald es im 17. Jahrhundert möglich ist, mit Hilfe vorhandener Kirchenbücher Familienforschung zu betreiben, kann man also annehmen, dass vorkommende Namensträger “zur (von der) Straten” nur noch von dem Anwesen stammen, das bis zur Gegenwart Stratenhof heißt.
Im folgenden soll versucht werden, deren Zusammenhänge in der Zeit bis nach 1700 zu klären. Später scheint sich im Raume Gerresheim/Hubbelrath “Straten” als Familienname nicht gehalten zu haben. Auch die Bewirtschafter des Stratenhofes – in früherer Zeit als Belehnte bzw. Behandete, später als Besitzer – heißen von der Mitte des 18. Jahrhunderts an anders, nachdem der Hofesnachfolge, sei es der Schwiegersohn oder sonst ein Verwandter, seinen Zweitnamen behält und nicht mehr – das ist mittlerweile wohl außer Übung gekommen – genötigt ist, den Hofnamen zu übernehmen. Weiterleben könnte der Zweitname “zur Straten” in der Form “Stratmann”, doch müßte der Nachweis einer besonderen Untersuchung überlassen bleiben, ob sich tatsächlich jüngere “Stratmann” vom Stratenhof bei Hubbelrath herleiten, oder ob sie nicht von anderswo zugezogen sind.
Zuständig für den Stratenhof im religiösen Bereich ist die katholische Pfarre St. Cäcilia zu Hubbelrath, deren kontinuierliche Kirchenbuchführung 1662 mit den Taufen einsetzt.
Aufzeichnungen über die Sterbefälle reichen nur von 1662 bis 1665; dann gibt es nur gelegentlich bis 1681 Eintragungen dazu, danach lange Zeit gar nichts mehr. Die Notierung der Heiraten fängt 1681 an, und zwar ist das Register zunächst recht lückenhaft, erst nach 1726 ist es wohl vollständig. – Vor 1662 – und gelegentlich auch nachher – wenden sich Bewohner des Kirchspiels Hubbelrath auch an den Pfarrer in Gerresheim, wenn die Taufe eines Kindes erforderlich war.
Für Gerresheim hat sich nun das Taufbuch seit 1633 erhalten. Im Band I trifft man allerdings auf eine für den heutigen Genealogen betrübliche Lücke, denn auf Seite 85 hört es unten am 3.9.1667 auf, auf der nächsten Seite fängt es oben mit dem 25.3.1673 wieder an. Offensichtlich hat jemand schon im 18. Jahrhundert für irgendwelche Zwecke Papier benötigt und kurzerhand einige Seiten aus dem Kirchenbuch herausgerissen.
Von 1675 an ist das zweite Taufbuch vollständig, wenn man auch immer damit rechnen muss, dass einzelne Amtshandlungen versehentlich nicht eingetragen worden sind.
Das von 1675 an vorhandene Heiratsregister ist ohne Lücken erhalten. Um 1688/89 trägt man auch die Eltern der Heiratenden ein, sonst stehen darin außer den Namen der Getrauten nur die Zeugen. Dabei können sich Verwandte, oft auch der Vater, wenn er noch lebt, befinden, so dass es sich bei genealogischer Forschung empfiehlt, außer den Taufpaten auch die Trauzeugen sorgfältig zu notieren. Gerresheimer Sterberegister sind aus dem 17. Jahrhundert nur für wenige Jahre nach 1675 erhalten; sie setzen dann erst 1720 ein, doch stören immer wieder erhebliche Lücken. Zum Ableben einzelner Personen sind daher in früherer Zeit bestenfalls grobe Schätzungen möglich, häufig lässt sich auch gar nichts dazu sagen.
II. Der Stratenhof
Der schon im 14. Jahrhundert genannte Stratenhof – nördlich der Straße – war ein Lehnshof, der vom Stift Gerresheim vergeben wurde und der zugleich ein kurmüdiger und zinspflichtiger Hof war, der seine Leistungen an den Oberhof Dern abführen musste. Der Stratenhof hatte abweichend von zahlreichen anderen Gütern, die zeitlich begrenzt verpachtet wurden, die besondere Eigenschaft, dass er ein Erbhof war. Der älteste Sohn des verstorbenen Hofesinhaber hatte ein Recht darauf, von dem Beauftragten des Stiftes auf Lebenszeit als Nachfolger mit dem Hof behandigt oder, wie es auch lautet, belehnt zu werden. Verstarb er vorzeitig ohne Nachkommen, so trat der nächstjüngere Bruder an seine Stelle, andernfalls folgte später wieder der älteste Sohn. Nur wenn keine Söhne vorhanden waren, erbten die älteste Tochter und deren Mann.
Somit hatten die Behandigten nicht ganz die Position wie Erbpächter, bei denen zwar die Neuvergabe im Todesfall nicht notwendig und sogar die Teilung des Besitzes unter den Kindern möglich war, die aber eine erheblich höhere Belastung durch die vertraglich festgelegte Erbpacht hatten.
Von der Größe und der Abgabenlast des Stratenhofs gewinnt man aus einer Eintragung im Schatz- und Lagerbuch des Amtes Mettmann aus dem Jahre 1672 eine gute Vorstellung; darin lautet es:
“Das Guth zu Straten genant Ist ein Churmündig Guth an den Derner Hoff, vndt helt Erstlich an Ländereyen; wie obglt. 25 Malterscheitt Darvon Einige schlechter Naturen
Item Hauß, Hoff, garth vndt Bongardt vngefehr 3 Morgen
Item an Einem Orth Busches, so Jhärlichs gehawen wirdt 3 Maßen
Item ein Busch genant der Schladderbusch, so frey ist vndt Jhärlichs gehawen wirdt 3 Maßen
Item an Benden vndt Drichen Vngefehr 3 Morgen
Vndt ist dießes guth ein Erbgut, vndt muß an Schatz geben 38 Schatzgl, 9 Raderalb
Item an güldengs Korns, weitzen – 6 ½ becher, Roggen 2 smbr. 3 becher, gersten – 1 sümb. 1 ½ becher, haber 2 Mlr.
Item thut eine gantze Herrenfuhr, vndt gibt grafenhaver, wie gewönlich, Imgleichen muß das Honnambt auff das Zehende Jhar bedienen
Item Sackzehenden Jhärlichs Roggen – 4 Mlr., weitzen – 1 ¼ Mlr, Gersten – 1 Mlr, haberen 4 Ml., Erbsen 6 Becher.”
Dazu noch als Nachsatz:
“Betreffendt das Borgesfeldt, so in obiges Landt anschießet, hatt biß hero Henrich zur Straten in Besitz gehabt, haltendt vngefehr – 4 Mlr – schiedts, giebt von alters in den Bornerhoff 4 ½ Rechsorth vndt 1 smbr. Roggen wie auch an den Hr. Pastoren zu Gerresheimb Zehenden”.
Der Umfang des zum Hofe gehörenden Ackerlandes wird nicht in der gewohnten Art und Weise unmittelbar mitgeteilt, sondern man verwendet hier die altertümliche Maßeinheit “Malterschitt”. Damit ist die Menge an Saatgut gemeint, die für die Bestellung der Felder notwendig ist. Mit einem Malter Getreide lassen sich nach E. G. Zitzen2 2 2/15 Morgen Land besäen. Demnach wären 25 Malterschitt (oder -scheidt) etwa 53,3 M Land gewesen. Doch muß diese Einheit “Malterschitt” im Raume Gerresheim – infolge des Lößbodens mit optimalen Anbaubedingungen konnte man wohl mit weniger Saatgut auskommen – 3 ¾ Morgen Land bedeutet haben, und zwar ergibt sich das aus einer entsprechenden Eintragung im Lagerbuch Amt Mettmann 1672 für den Moschenhof.
Darin erfährt man folgendes:
“…hat an Ackerland so viel, daß mann in allem darauff sehet 24 Mltr. Ad Vngefehr 90 Morg.
Rechnet man mit dem Multiplikator 3,75 bei den 25 Malterschitt des Stratenhofs, so hatte dieser 93 ¼ Morgen Ackerland, wozu dann noch die ca. 15 M. (4 Malterschitt) Pachtland auf dem Borgesfeld kommen.
Auch bei dem vom Hofesinhaber nutzbaren Busch verzichtet man auf eine Flächenangabe; dafür wird jeweils die zu schlagende Holzmenge pro Jahr angegeben. Wichtig ist die Angabe, dass es sich um ein “Erbgut” handelt. Die steuerliche Belastung mit 38 Schatzgulden, 9 Raderalbus jährlich ist hoch. Eine zusätzliche Naturalabgabe ist das “Güldenge Korn”, nach den einzelnen Getreidearten spezifiziert; “güldenge” bedeutet hier so viel wie:
“zu geltende” = zu bezahlende, jährlich fällige.
Als Dienstleistung kommt dazu die “gantze Herrenfuhr”; an einem Tage oder auch an mehreren hat der mit dem Stratenhof Behandete unentgeltlich ein Gespann mit dem dazugehörigen Fuhrknecht bereitzuhalten für von der Herrschaft (hier das Stift) angeordnete Transporte. Die Abgabe des Grafenhafers wird nur allgemein genannt; das ist anscheinend eine uralte Belastung, deren eigentlicher Sinn längst in Vergessenheit geraten ist.
Alle 10 Jahre muss der Stratenhofbauer für ein Jahr das Vorstandsamt der Honnschaft verwalten. Schließlich sind mit dem Sackzehnten – außer 6 Bechern Erbsen 10 ¼ Malter Getreide – weitere erhebliche Abgaben an Naturalien aufzubringen. Belastend für das Gut ist besonders die Kurmud-Pflicht beim Ableben des jeweiligen Belehnten. Weil es sich um einen großen Hof handelt, unterliegt er der “Pferdt-Churmudt”.
Im Jahre 1679 erfährt man dazu aus Akten des Stifts Gerresheim folgendes:
“Eodem auf absterben Henrichen zu Straten ist wegen des Gutß zur Straten, nachdem der Pferdtß Churmudt mit einem Pferdt abgestettet die Hobß iura entrichtet vnd dubbeler Zinß bezalt worden damit aufß neu behandet Johan zur Straßen nunmehr der eltister sohn. Vnd hat den Hobs aid außgeschworen.”
Weil der ältere 1679 verstorbene Bruder Henrich d. j. erst zwei Jahre vorher – im Jahre 1677 – mit dem Gut unter gleichen Bedingungen behandet worden war, musste der Hof binnen zwei Jahren zwei Pferde abgeben, die bei den Bestell- und Erntearbeiten fehlten, so dass die Leistungsfähigkeit des Betriebs auf längere Zeit beeinträchtigt wurde. Seit dem 17. Jahrhundert dürfte es allerdings auch möglich gewesen sein, die Kurmud in Geld abzuleisten; die zu zahlende Summe entsprach dann dem, was ein Pferd kostete. Am günstigsten war es in jedem Falle, wenn der jeweilige Hofinhaber möglichst etliche Jahrzehnte lang das Gut bewirtschaftete, so dass die Pferde-Kurmud nicht zu oft fällig wurde. Der gleichzeitig zu entrichtende “dubbele Zins” war dagegen unerheblich. Vom jährlich zu entríchtenden Zins – etwa 30 bis 33 Heller – musste einmal die doppelte Summe – 60 bis 66 Heller, je nach Größe des Hofes – bezahlt werden.
III. Die einzelnen Belehnten des Stratenhofs bis 1662
In dem von Ingrid Buschmann-Höltgen veröffentlichten umfangreichen Beitrag: “Höfe und Familien im Kirchspiel Gerresheim vor 1805” werden die mit dem Stratenhof Belehnten bzw. Behandeten gemäß den Quellen angeführt. Sie dürften miteinander verwandt sein und einer Familie angehören – es war ja ein “Erbhof”; doch lässt sich im Einzelfall nicht entscheiden, ob es sich um einen Sohn oder um einen Schwiegersohn oder gar um einen Bruder handelt, der die Nachfolge auf dem Stratengut angetreten hat.
Trotz dieser Unsicherheit sollen sie aufgezählt werden:
- 1. Johann von Deypensypen gen. ter Strate, 1503 – 1506 beurkundet
- 2. Hynrich Hoevels oder zer Straten, gen. 1526 – ca. 1546
- 3. Johan zur Straten – er bewirtschaftet den Hof bis nach 1580
- 4. Wilhelm zur Straßen, vermutlich Schwiegersohn des Vorgängers, 1587 behandet, bis über 1600 Lehnsmann des Stratenhofes
- 5. Johann zur Straßen, 1606 beeideter Hofmann (Sohn oder Schwiegersohn seines Vorgängers?)
Wohl der älteste Sohn des unter 5 angeführten Johann zur Straten war dann der jüngere Wilhelm zur Straten, der um 1595/1600 geboren ist und der mit einer Frau namens Christine oder Sting verheiratet war, die am 28.9.1664 gemäß dem Kirchenbuch Hubbelrath im Alter von ungefähr “circiter” 70 Jahren verstorben ist. Sie dürfte um 1595/1600 geboren sein; denn sie kann bei ihrem Ableben auch erst an die 66 bis 67 Jahre alt gewesen sein, während der Pastor annahm, es seien “ungefähr” 70 Jahre gewesen. Die wohl letzte Taufe eines Kindes Godefridus, bei der die Mutter schon weit über 40 Jahre alt war, verzeichnet das Kirchenbuch Gerresheim am 23.6.1641.
Kurz vor 1628 wurde Wilhelm zur Straten durch das Stift Gerresheim mit dem vom Vater geerbten Hof auf Lebenszeit belehnt bzw. behandet. Außerdem hatte er von der Pfarre Gerresheim das Borngesfeld und Kirchenland bei Klein Clashausen gepachtet; dafür entrichtete er von 1628 bis 1662 die fälligen Abgaben. Von 1656 bis 1661 wird er als Schöffe des Landgerichts Gerresheim beurkundet.
Dass Wilhelm ein Sohn und nicht ein Schwiegersohn seines Vorgängers auf dem Hof war, ergibt sich vor allem daraus, dass er Brüder hatte, die Land bewirtschafteten, das ursprünglich zum Stratenhof gehört hatte. Einer davon war der 1636 auf dem kleineren, unmittelbar an der Straße liegenden Anwesen Neuenhaus ansässige Ollof oder Adolf zur Straßen, wie aus Prozeßakten hervorgeht, gemäß denen Wilhelm zur Straßen beim Derner Hofgericht eine Klage dagegen führt, dass man das Gut Neuenhof (oder Neuenhaus) von dem größeren Hof abgesplissen und seinem Bruder übertragen habe.
Von einem weiteren Bruder des Wilhelm zur Straten muss ein Johann zur Straßen abstammen, der von 1650 bis mindestens 1669 das sogenannte Schlössersgut hatte, das vermutlich zwischen dem Stratenhof und dem Giepenhof lag, von dem aber später keinerlei Spuren mehr vorhanden sind4. Daß dieser Johann zur Straten nur ein Neffe und nicht der Sohn des Wilhelm zur Straten gewesen sein kann, wird ersichtlich, wenn man sich die Parteien bei den beiden im Gerresheimer Kirchenbuch überlieferten Taufen seiner Kinder anschaut; es sieht dabei folgendermaßen aus:
- 1. Gertrud, ~ 7.11.1650
Paten: Wilhelm im Holt, Giertgen Jans des Kindes Vatters Mutter, und Grieth zum Born - 2. Adolphus, ~ 21.10.1653Paten: Adolff Wilhelms Sohn zur Strassen und Arndt im Nothhoff, Elisabeth Gimborn Haußfraw Henrichs zu Meigen
Die Mutter des Kindesvaters Johann heißt “Giertgen”, die Ehefrau des Wilhelm zur Straten hingegen “Stingen”. Somit ist die Annahme, jener Johann zur Straßen auf dem Schlössersgut sei ein Sohn des Wilhelm auf dem Stratenhof gewesen, falsch, wenn letzterer auch einen gleichnamigen Sohn Johann gehabt hat, der am 19.5.1657 als “Johann Wilhelm zur Straßen Sohn” Pate beim zweiten Kind seines Bruders Lutgen zur Straten gen. in der Plumpscheuer gewesen ist. Wilhelms Sohn Johann scheint aber vorzeitig – möglicherweise bald darauf – verstorben zu sein. Dass der Halfe auf Schlössersgut Johann hingegen ein Neffe des Wilhelm zur Straten gewesen ist, ergibt sich daraus, dass sein Vetter Adolf (Sohn des Wilhelm) am 21.10.1653 bei der Taufe des zweiten Kindes die Gevatterschaft übernommen hat.
Nicht auszuschließen ist, dass Johann auf Schlössersgut ein weiterer Sohn des Adolf zur Straßen auf Neuenhaus gewesen ist. Träfe dies zu, so hätte der Vetter Adolf nicht nur den eigenen, sondern gleichzeitig den Großvaternamen Adolf an sein Patenkind weitergegeben, so dass man von einer versteckten Erbnamensitte sprechen könnte. Ob der Schlösserhalfe Johann später Nachkommen – eventuell mit anderem Zweitnamen – hatte, ließ sich noch nicht feststellen.
Die Eheleute Wilhelm zur Straten/Stingen auf dem Stratenhof haben eine Reihe von Kindern, von denen vier Söhne herangewachsen sind:
- 1. Henrich, * um 1620, † 1677
oo um 1652/53 mit Helene vom Puddel - 2. Johann (Jan), * um 1620/25, † nach 1657, wohl vor 1662, ledig, am 19.5.1657 Pate
- 3. Adolph, * um 1635/30
oo I um 1654 mit Sophia Papendehl
oo II um 1661 mit Elisabeth N. - 4. Lutgen, * um 1630
oo vor 1655 mit Hiltgen N.
Ihr Alter lässt sich nur grob schätzen, entsprechend ist die Reihenfolge nicht sicher bestimmbar. Doch ist wohl Henrich zur Straten der älteste Sohn seiner Eltern.
IV. Henrich zur Straten und der Stratenhof bis ins 18. Jahrhundert
Henrich (oder Heinrich) zur Straten tritt 1662 bald nach dem Tode seines Vaters dem geltenden Erbrecht gemäß die Nachfolge auf dem Stratenhof an. Vorher – seit spätestens 1652 – war er Halfmann auf dem Moschenhof; er kann aber dieses Pachtverhältnis kurzfristig beenden, als für ihn die Möglichkeit besteht, mit dem Stratenhof behandet zu werden, den er bis zu seinem Ableben 1677 bewirtschaftet hat. Mit seiner Frau Helene vom Puddel hat er 10 Kinder, die bis 1662 in Gerresheim und von 1665 an in Hubbelrath getauft worden sind. Nachfolger auf dem Stratenhof wird 1677 zunächst der noch unverheiratete älteste Sohn Henrich, der schon 1679 vorzeitig mit 22 Jahren verstorben ist.
Daraufhin wird dessen etwas jüngerer nächster Bruder Johannes – bei der Taufe am 19.1.1654 mit dem Doppelnamen Johannes Christophorus registriert – mit dem Hof behandet bzw. belehnt. Im Jahre 1684 – genaue Datenangabe fehlt – verehelichte er sich in Hubbelrath mit Gertrud Höltgen vom Hubbelrather Hof; von den Eheleuten zur Straten/Höltgen werden in Hubbelrath von 1685 bis 1703 insgesamt 7 Kinder getauft.
Johann zur Straten starb um 1721, und seine Witwe ließ danach anscheinend wohl ihren einzigen herangewachsenen, noch minderjährigen Sohn Johann Peter behandigen, der aber lange ledig bleibt, der erst am 3.2.1747 in Hubbelrath Maria Pütz, die Witwe des Johann Wilhelm Clashausen zur Frau nahm, und der dann für deren Sohn Johann Wilhelm aus ihrer vorherigen Ehe bis zu dessen Volljährigkeit den Clashausener Hof bewirtschaftet hat, während der Stratenhof an seine Nichte Catharina Helene Dohm (Tochter des Tilmann Dohm und der Maria zur Straten) und deren Ehemann Johann Wilhelm Lipgens überging. Von der alten Erbordnung für den Stratenhof ist demnach nicht mehr viel übrig geblieben.
Wendet man sich wieder dem 17. Jahrhundert zu, so gibt es noch den dritten Sohn der Eheleute Henrich zur Straten/Helene vom Puddel, der am 23.1.1661 in Gerresheim auf den Namen Tillmannus getauft worden ist und der sich am 15.6.1688 mit Mechtild vom Rolland verheiratet hat. Dieser Tillmann von der Straten – er ist nicht mehr auf dem Stratenhof, so schreibt man statt “zur” – “von der Straten” – wird Halfmann auf dem Rolland, er heißt daher “auf dem Rolland”. Der Zweitname “von der Straten” verliert sich bei seinen Nachkommen, möglicherweise sind die 3 Söhne – er hatte im ganzen 9 Kinder – auch nicht herangewachsen.
Außer dem Bruder Adolf, dem ein besonderer Abschnitt gewidmet werden soll, möge einiges noch zu den übrigen Geschwistern zur Straßen und Kindern des Stammvaters Wilhelm zur Straten gebracht werden. – Ob der nur als Pate 1657 beurkundete Johann zur Straten älter oder jünger als sein Bruder Adolf gewesen ist, bleibt unsicher. Dieser Johann dürfte auch nicht mit dem Johann zur Straßen, verheiratet mit einer Frau namens Anna, identisch sein, dem am 7.6.1667 in Gerresheim einen Sohn Henrich Geliß taufen lässt. Bei dessen Vater muss es sich wohl um den gleichnamigen Halfmann auf Schlössersgut handeln, der 1667 in zweiter Ehe eine Frau mit Vornamen Anna gehabt hat.
An vierter Stelle steht ein Lutgen (Variante für Ludger) zur Straten, der mit seiner Frau Hiltgen (Helene) von 1655 bis 1658 in Gerresheim 3 Kinder taufen lässt. Am 11.4.1655 bezeichnet man ihn als Pfechter (= Pächter) im der Plumpscheuer; bei den weiteren Taufen heißt er deshalb mit Zweitnamen nur “in der Plumpscheuer”.
Nur die am 1.12.1658 getaufte Tochter Joter oder Jater (= Beatrix) ist herangewachsen; sie heißt wieder “von der Straten”, und sie verheiratet sich am 28.9.1678 in Gerresheim mit Diedrich von Lehn, Halfmann auf Schmitters Trotz zu Dellinghausen, mit dem sie von 1678 bis 1690 fünf Kinder hat. Der jüngste Sohn Godefridus, ~ 23.6.1641, ist offenbar nicht groß geworden. Doch kann man zwischen dem um 1630 geborenen Lutgen und dem 1641 dokumentierten Godefridus noch 2 Töchter des Stammelternpaares in deren Kinderreihe einsetzen. Das ist zum einen Catharina von der Straten, etwa 1638 geboren, am 4.2.1677 in schon etwas vorgerücktem Alter mit dem Witwer Leonard im Jüngskeshof oder vom Rolland verehelicht, mit dem sie noch 2 Kinder hat. Ihr Mann ist Halfmann auf dem Jüngskeshof.
Eine andere Tochter des Wilhelm zur Straten dürfte Sibilla von der Straten sein, am 2.12.1677 als Patin notiert bei der Taufe des ersten Sohnes der Catharina von der Straten. Sibilla von der Straten verheiratete sich am 17.4.1668 in der Pfarre Erkrath mit Henrich Korsten; dabei ist einer der Trauzeugen ihr Bruder Henrich zur Straten.
Bild: Walter Koch – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link
Autor des Berichts, erschienen in der Düsseldorfer Familienkunde, der Quartalsveröffentlichung des Düsseldorfer Vereins für Familienkunde e.V.:
Alfred Blömer, Schömkensweg 30, 41068 Mönchengladbach
Literatur: Ingrid Buschmann-Höltgen – “Höfe und Familien im Kirchspiel Gerresheim vor 1805”