Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft

1949

Mit 53 Ja-Stimmen gegen zwölf Nein-Stimmen wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland angenommen und am 23. Mai 1949 feierlich verkündet. Es trat um Mit­ter­nacht vom 23. auf den 24.5.1949 in Kraft.